Die Behandlung in meiner Praxis lässt sich gegebenenfalls im Kostenerstattungsverfahren über Ihre Krankenkasse abrechnen. Eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Kranken- versicherung ist möglich, wenn Sie bei mehreren Therapeuten mit Kassensitz keinen Platz bekommen konnten, Sie aber dringend Hilfe benötigen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Bedingungen diese einer ‘außervertraglichen Behandlung’ zustimmt. Obwohl der Gesetzgeber diese Möglichkeit eindeutig vorsieht, versuchen manche Krankenkassen dies zu vermeiden indem behauptet wird, es sei nicht mehr zulässig. Sollte Ihr/e Sachbearbeiter/in also die Möglichkeit einer außervertraglichen Therapie verneinen, nehmen Sie bitte dennoch Kontakt zu mir auf, damit ich die Beantragung der Kostenübernahme für Sie in die Wege leiten kann.
Wenn Sie es vorziehen, die Kosten lieber selbst zu übernehmen, beträgt das Honorar 85.- € pro Sitzung. Sind Sie geringverdienend bzw. erwerbslos, komme ich Ihnen entsprechend entgegen. Als Selbstzahler können Sie innerhalb weniger Tage einen Termin bekommen, bei Kassenabrechnung bitte ich vor dem Ersttermin die Erfordernisse seitens Ihrer Krankenkasse zu klären.
Ein erstes Kurzgespräch, das auch telefonisch erfolgen kann, ist generell kostenfrei und kann meist kurzfristig erfolgen..
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